Am Sonntag, den 24. September 2017, haben die Schweizer Stimmberechtigten die Vorlage «Altersvorsorge 2020» an der Urne abgelehnt. Deswegen sinken die MWST-Sätze ab dem 1. Januar 2018 wie folgt:
Normalsatz | Sondersatz | Reduzierter Satz | |
---|---|---|---|
Aktuelle Steuersätze | 8.0 % | 3.8 % | 2.5 % |
- Auslaufende IV-Zusatzfinanzierung 31.12.2017 | -0.4 % | -0.2 % | -0.1 % |
+ Steuererhöhung FABI 01.01.2018-31.12.2030 | 0.1 % | 0.1 % | 0.1 % |
Neue Steuersätze ab 01.01.2018 | 7.7 % | 3.7 % | 2.5 % |
Grundsätzliche Informationen
Es gilt bei der Wahl des MWST-Satzes zu beachten dass die Periode der Leistungs-Erbringung ausschlaggebend für die Wahl des neuen oder alten MWST-Satzes. Es ist somit durchaus möglich dass auch im Jahr 2018 eine neue Rechnung mit dem alten MWST-Satz erstellt wird, sofern die in Rechnung gestellten Leistungen (vollumfänglich) im Jahr 2017 erbracht wurden. Auch der umgekehrte Fall kann zutreffen, wenn bereits im Jahr 2017 Rechnungen für Leistungen, welche erst im Jahr 2018 erbracht werden, in Rechnung gestellt werden.
Unsere Empfehlung
Falls Rechnungen jahresübergreifende Leistungen beinhalten, sollten diese nach Jahr der Erbringung getrennt und separat in Rechnung gestellt werden. (Keine Mischung von alten und neuen MWST-Sätzen innerhalb derselben Rechnung)
Was ändert sich bei smallinvoice?
Wir werden in smallinvoice im Verlauf vom November 2017 bei den Einstellungen die neuen Steuersätze in allen Systembereichen zur Auswahl anbieten:
Nach Ablauf des ersten Quartals 2018 werden wir die alten Steuersätze aus dieser Auswahl entfernen.
Neue Standard MWST-Einstellung für neue Rechnungen
Damit der neue Standardsatz für neue Rechnungen angewendet wird, muss dieser in der obigen Maske vorrangig ausgewählt und gespeichert werden. Wir führen dies nicht automatisch durch, da das Verhalten unserer Kunden beim Anlegen von Rechnungen unterschiedlich sein kann: So erstellen einige Kunden bereits im alten Jahr Rechnungen, welche auf 1. Januar 2018 (neuer Steuersatz) datiert sind (für Leistungen im 2018) und versendet werden, andere hingegen erstellen zum gleichen Zeitpunkt Rechnungen mit dem alten Steuersatz, da sie eine Datierung des alten Jahres (alter Steuersatz) wählen und die Rechnungen noch das alte Jahr betreffen.
Kunden mit vielen wiederkehrenden Rechnungen und Katalogeinträgen
Kunden mit vielen (>50) wiederkehrenden Rechnungen, Produkte-Katalog und/oder Dienstleistungs-Katalog können sich zur automatischen Anpassung der Steuersätze an unseren Support (support@smallinvoice.com) wenden. Wir haben diesen Weg gewählt und nehmen keine automatischen Anpassungen ohne Kundenanfrage vor, damit jene Kunden, der eine Anpassung wünschen, den Zeitpunkt und die Art der Anpassung selbst wählen können.
Soll eine automatische Anpassung bei wiederkehrenden Rechnungen, Produkte-Katalog und/oder Dienstleistungs-Katalog vorgenommen werden, bitten wir in der Mitteilung an den Support unbedingt Folgendes anzugeben:
- Für welches Konto soll die Anpassung erfolgen
(Login Email oder in smallinvoice registrierter Firmenname) - Was soll angepasst werden:
- Wiederkehrende Rechnungen
- Katalog: Produkte
- Katalog: Dienstleistungen
- Wann soll die Anpassung erfolgen (Datum)
- Welche MWST-Sätze sollen angepasst werden, z.B.
- von 8% auf 7.7%
- von 3.8% auf 3.7%
- andere
Wichtig: Bei wiederkehrenden Rechnungen ist es uns nur möglich alle Positionen von allen wiederkehrenden Rechnungen, welche einen gewissen MWST-Satz aufweisen, auf einmal an den neuen Satz anzupassen. Sind gewisse wiederkehrende Rechnungen jahresübergreifend ist es uns nicht möglich automatisiert eine entsprechende Anpassung vorzunehmen.
Kunden mit aktiver Run my Accounts-Integration
Falls eine Integration mit Run my Accounts aktiv ist, muss bei den entsprechenden Katalogeinträgen nicht nur die MWST angepasst werden, sondern auch das entsprechend korrekte Run my Accounts MWST-Konto ausgewählt werden. (Bitte Run my Accounts kontaktieren wenn ab Anfang Dezember das neue MWST-Konto noch nicht vorhanden ist).
Wir empfehlen, neue Katalogeinträge zu erstellen anstatt die bestehenden zu editieren, damit auch nach dem Jahreswechsel noch rückwirkend Rechnungen für 2017 mit den alten Katalogeinträgen und MWST-Sätzen erstellt werden können.
Für weitere Fragen zum Thema MWST im Zusammenhang mit smallinvoice stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Wir danken für das Verständnis, dass wir keine generellen oder juristischen Auskünfte zum Thema MWST. oder deren Anpassung geben können.
Kommentare